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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,104701
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12 B ER (https://dejure.org/2013,104701)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2013 - L 1 KR 514/12 B ER (https://dejure.org/2013,104701)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - L 1 KR 514/12 B ER (https://dejure.org/2013,104701)
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  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann entstehen die Säumniszuschläge unmittelbar kraft Gesetzes, so dass ein insoweit erlassener Verwaltungsakt nur deklaratorische Bedeutung hat (Kasseler Kommentar-Seewald, § 24 SGB IV Rn. 3) und der Behörde auch kein Ermessen zusteht (BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R, Rn. 32 bei Juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12
    Vor dem Hintergrund des gesetzlichen angeordneten grundsätzlichen Vorrangs des Vollzugsinteresses obliegend es dem Beteiligten, die besonderen Umstände vorzutragen, die eine vom gesetzlich angeordneten Vollzugsvorrang abweichende Entscheidung rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, zitiert nach Juris Rdnr. 21 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 1 KR 451/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12
    Diese Regelung dient der Funktionsfähigkeit der Leistungsträger der Sozialversicherung (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.09.2010, Az.: L 1 KR 451/10 B ER - m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 1 KR 391/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hälfte der Beitragsforderung festzusetzen (Beschlüsse vom 29.11.2011, L 1 KR 391/11 B ER und 20.07.2012, L 1 KR 72/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 1 KR 72/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 1 KR 514/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hälfte der Beitragsforderung festzusetzen (Beschlüsse vom 29.11.2011, L 1 KR 391/11 B ER und 20.07.2012, L 1 KR 72/12 B ER).
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